Für Patienten

Informationen für Patienten und Besucher

Das Gesundheitszentrum Glantal in Meisenheim ist eine Klinik der medizinischen Grundversorgung. Neben stationären Angeboten gehören auch teilstationäre und ambulante Versorgungsmöglichkeiten zu unserem Leistungsangebot.

Im Zentrum unseres Tuns stehen unsere Patienten und deren Gesundheit. So gehört auch die einfache und transparente Informationsbereitstellung zu unserem Anliegen.

Ansprechpartner und Kontakt

Osten-Sacken, Ulrike
Dr. med. Ulrike von der Osten-Sacken
Ärztliche Direktorin

Tel.: 06753 910-4026

Fax: 06753 910-4091

u.osten-sacken@gzg.landeskrankenhaus.de

Fuchs, Belinda
Belinda Fuchs
Therapeutische Direktorin Sprachheilzentrum Meisenheim

Tel.: 06753 96463-4502

Fax: 06753 96463-4507

b.fuchs@gzg.landeskrankenhaus.de

Al Rifaee, Ahmad
Ahmad Al Rifaee
Chefarzt

Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Intensivmedizin

Tel.: 06753 910-4600

A.AlRifaee@gzg.landeskrankenhaus.de

Erik Steffens
Erik Steffens
Chefarzt
Facharzt für Anästhesiologie

e.steffens@gzg.landeskrankenhaus.de

Markus Käfer
Markus Käfer
Leitender Arzt der Abteilung für Anästhesiologie
Facharzt für Anästhesiologie

m.kaefer@gzg.landeskrankenhaus.de

Dr. med. Thorsten Steinbrenner
Dr. med. Thorsten Steinbrenner
Leitender Arzt der Abteilung für Anästhesiologie
Facharzt für Anästhesiologie

t.steinbrenner@gzg.landeskrankenhaus.de

Dr. med. Cordula Helf-Ziegner
Leitende Ärztin der Intensivmedizin
FA Anästhesiologie
Spezielle anästhesiologische Intensivmedizin
Notfallmedizin

Fax: 06753 910-4099

c.helf-ziegner@gzg.landeskrankenhaus.de

Sandra Döbell-Schmidt
Stellv. Leitende Ärztin Intensivmedizin
FA Anästhesiologie
Spezielle anästhesiologische Intensivmedizin
Notfallmedizin

Fax: 06753 910-4099

s.doebell-schmidt@gzg.landeskrankenhaus.de

Der Patientenfürsprecher (m/w/d) prüft Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen gegenüber der Klinik. Mit dem Einverständnis des Betroffenen kann sich der Patientenfürsprecher jederzeit und unmittelbar an den Krankenhausträger und/oder die zuständige Behörde wenden. Über die Sachverhalte, die in dieser Eigenschaft bekannt werden, ist der Patientenfürsprecher zum Stillschweigen verpflichtet.

Reinhold Marx

Raum 004 im Untergeschoss
Sprechzeiten: Donnerstags von 11.15 bis 13.15 Uhr

Tel.: 06753 910-4901

Die "grünen Damen und Herren" unterstützen unsere Patient:innen bei der Aufnahme in unsere Einrichtung. Sie begleiten diese während ihres Aufenthalts, stehen als Gesprächspartner zur Verfügung und gestalten als Ehrenamtliche den Alltag in der Klinik mit. Sie stehen auch den Angehörigen unserer Patient:innen als Gesprächspartner zur Seite.

Ansprechpartner Seelsorge

Rainer Bauhaus

Kontakt Patientenfürsprecher

Reinhold Marx

Raum 004 im Untergeschoss
Sprechzeiten: Donnerstags von 11.15 bis 13.15 Uhr

Tel.: 06753 910-4901

Das am Gesundheitszentrum Glantal stationierte Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) wird vom Deutschen Roten Kreuz betrieben. Falls ein medizinischer Notfall besteht und eine ärztliche Versorgung unmittelbar stattfinden muss, erreichen Sie die Leitstelle Bad Kreuznach über die bekannte Notrufnummer 112.

Entlassmanagement

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

Ihre Genesung liegt uns besonders am Herzen. In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um Ihr Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen auf dieser Seite alle relevanten Informationen rund um das Thema „Entlassmanagement“ zusammengestellt. Sollten Sie Fragen zum Thema „Entlassmanagement“ haben, scheuen Sie nicht, unsere Mitarbeiter direkt anzusprechen.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Ergänzende Informationen, sowie die Einwilligungserklärung zum Entlassmanagement stehen zum Download (PDF) bereit: Patienteninformation zum Entlassmanagement (Anlage 1a zum Entlassmanagement), Einwilligungserklärung (Anlage 1b zum Entlassmanagement).

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch zum Beispiel Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können zu dieser Anschlussversorgung gehören.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Krankenhauses, ob eine entsprechende Verordnung vorgenommen wird. Es besteht keine Verordnungspflicht. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegt.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt zu Ärzten, Heilmittelerbringern (zum Beispiel Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss.

Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Das setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.

Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.